Infektionsschutzkonzept

Hygiene-, Abstandsregel-, Infektionsschutz- und Infektionskettenverfolgungskonzept vom 10.03.2021 als Dauerkonzept für Gottesdienste/Veranstaltungen in der Bachkirche zu Arnstadt

Zur Wahrung der Präventivmaßnahmen gegen eine SARS-CoV-2/COVID-19-Infektion (allgemein als Corona-Virus bekannt) hat die Kirchengemeinde Arnstadt folgendes Konzept zur Hygiene, zur Kontaktbeschränkung (Abstandswahrung), zum Infektionsschutz und zur Infektionskettenverfolgung (folgend Infektionsschutzkonzept genannt) für Gottesdienste/Veranstaltungen in der Bachkirche aufgestellt:

Hygiene:

Die Hygiene wird durch die Möglichkeit des Desinfizierens der Hände in den Zugangsbereichen und dem Geöffnet-Sein der Zugangstüren gewährleistet. In der Bachkirche befinden sich zudem Toiletten für Männer und Frauen getrennt. Dort gibt es fließendes Wasser in Trinkwasserqualität (auf Grund des persönlichen Schamgefühls bleiben die Toilettentüren geschlossen). Vor Eintritt und beim Heraustreten wird zudem durch Hinweisschilder darauf hingewirkt, der Handhygiene nachzukommen. Das Kirchenpersonal gewährleistet die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln. Des Weiteren findet keine Verköstigung oder Trankschank statt. Auf das Abendmahl mit Kelch wird verzichtet. Obwohl die Eingangstüren offen stehen, werden die Griffe mindestens 3o Minuten vor dem Gottesdienst mit Desinfektionsmitteln gereinigt. Das gilt auch für die Türen der Toiletten. Dort werden zudem Wasserhähne, Toilettenbrillen und Spülungen und Haltemöglichkeiten desinfiziert. Die Desinfizierung von Rednerpult, Mikrofon, Kugelschreibern und Handläufen wird ebenfalls rechtzeitig vorgenommen. Das Kollektenkörbchen wird von einem vorher bestimmten Kirchenpersonal aufgestellt und wieder abgeräumt. Auf das Niesen und Husten in die eigene Ellenbeuge oder in die eigene Kleidung (folgend Nies- und Hustetiquette genannt) wird durch Aushänge hingewiesen.

Abstandsregel:

Neben der Hygiene zum Infektionsschutz wird durch die Wahrung der Kontaktbeschränkung (1,5-Meter Abstandsregel) einer Infektion vorgebeugt. Außerhalb des Kirchengebäudes wird dazu bei den Zugängen Abstandsmarkierungen zu je 1,5 Meter Abstand auf den Boden gezeichnet, wenn ein Einlass nicht stauungsfrei geregelt werden kann. Innerhalb des Kirchengebäudes wird durch eine den Abstand wahrende Bestuhlung der Infektionsschutz gewahrt.

Infektionsschutz:

Der Bildung von Warteschlagen und Ansammlungen innerhalb des Kirchengebäudes wird durch den ungehinderten Zugang zu den Sitzplätzen vorgebeugt. Im Freien wird durch die Bodenmarkierungen und durch den kontrollierten Zugang der Einlass geregelt, sollte dies auf Grund des zu erwartenden Besucher-Aufkommens notwendig sein. Es wird gewährleistet, dass an jedem Zugang jeweils mindestens 1 Kirchenpersonal zur Einweisung bereit steht sowie im Gebetsraum, dem Kircheninneren also, mindestens 1 Person über Einhaltung des Abstandes und der weiteren Regeln nach diesem Infektionsschutzkonzept wachen. Dazu gibt es die Möglichkeit, im Gebetsraum über eine Lautsprecheranlage entsprechende Anweisungen klar und deutlich der Gesamtheit der Besucher vorzustellen und diese einzuweisen. Dazu wird vor Beginn des eigentlichen Gottesdienstes die Hygiene, die Kontaktbeschränkung, dem tragen einer qualifizierten (medizinischen) Mund- und Nasenbedeckung und dem Eintragen in die Besucherliste oder der Kartenabgabe durch die Lautsprecheranlage verkündigt. Damit wird gewährleistet, dass die Maßnahmen den Besuchern bekannt sind und von diesen eingehalten werden können. Bei längeren Gottesdiensten wird bei Bedarf die Aufklärung durch die Lautsprecheranlage wiederholt. Innerhalb des Kirchengebäudes muss eine qualifizierte (medizinische) Mund- und Nasenbedeckung aufgesetzt werden, auch auf dem Platz. Das Kirchenpersonal achtet zu dem auf Erkrankungserscheinungen der Atemwege und auf Fiebererscheinungen bei den Besuchern und weist diese bei Vorkommen ab. Das Kirchenpersonal hat gemäß dazu das Hausrecht inne und erteilte bei Nichtbefolgung seiner Anweisungen Hausverbote. Eine entsprechende Zugangsbeschränkung wird vor dem Eintreten an den Außentüren deutlich sichtbar ausgehangen und wenn notwendig (bei neuen und unbekannten Regeln) im Voraus medial angekündigt. Bei Gottesdiensten, bei der erwartungsgemäß mehr als die üblichen Gottesdienstbesucher zu erwarten sind (z. B. Heiligabend) hält das Kirchenpersonal zudem ungenutzte qualifizierte (medizinische) Mund- und Nasenbedeckungen vor und verteilt diese bei Bedarf an Personen an den Eingängen des Kirchengebäudes. Eine Kollekte (Klingelbeutel) wird nicht herumgereicht sondern als Körbchen bei den Zugängen des Kirchgebäudes aufgestellt. Das Kirchenpersonal verzichtet auf Handreichungen. So dies nicht möglich ist, dürfen Handreichungen durch das Kirchenpersonal nur durch Handschuhe oder sonstige geeignete Handbedeckungen gereicht werden. Das Kirchenpersonal trägt qualifizierte (medizinische) Mund- und Nasenbedeckungen, wovon nur Ausnahmsweise abgewichen werden darf, so 20 Quadratmeter Freiraum pro Person eingehalten werden können, was in der Regel nur Bereichen wie Altar, Orgel und Sakristei vorkommt. Auf eine qualifizierte (medizinische) Mund- und Nasenbedeckung kann dann verzichtetet werden, da für das Kirchenpersonal/ Redner die 20 Quadratmeter pro Person eingehalten werden können. Gäste und anderes Kirchenpersonal, so auch ein mögliches Filmteam oder ein Photograph, werden angehalten, den Altarbereich nicht zu betreten. Eine Ausnahme davon ist nur mit einer Mund- und Nasenbedeckung möglich und darf nur kurzfristig (unter einer Minute) stattfinden. Auf einen persönlichen Kontakt der Gesamtheit der Besucher wird während des Gottesdienstes verzichtet. Die Zugangstüren werden bei Gottesdiensten die länger als 30 Minuten dauern im Intervall von 30 Minuten zu je mindestens 3 Minuten Zwecks Stoßlüftung geöffnet.

Infektionskettenverfolgung:

Die Verfolgung möglicher Infektionswege wird durch ein Anwesenheitsprotokoll in Form einer Liste oder auszufüllenden Karten beim Zugang gewährleistet, bei der der Name, die Anschrift und die Telefonnummer der Besucher erfasst werden. Dadurch werden alle Kontakte nachverfolgbar sein. Zudem wird eine Anwesenheitsliste des Kirchenpersonals gesondert aufgestellt(Dienstplan), da diese sich eines höheren Risikos aussetzen und demnach gesondert behandelt werden müssen.

Teilnehmerbegrenzung:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz (Ansteckungsfälle je 100.000 Einwohner im 7 Tageszeitraum) von bis zu 100 dürfen insgesamt 50 Personen, bei bis zu 200 dürfen 25 Personen und bei 300 und mehr dürfen 10 Personen am Gottesdienst teilnehmen.

Allgemeine Bestimmungen:

Das Kirchenpersonal wirkt insgesamt darauf hin, dass die Besucher sich an die Maßnahmen nach diesem Infektionsschutzkonzept halten. Zum Kirchenpersonal zählen Kirchenälteste, Küster, Ordner und Pfarrer. Zur Durchsetzung der Maßnahmen hat das Kirchenpersonal Hausrecht und muss es bei Zuwiderhandlung in Form von Verweisungen (Hausverboten) anwenden. Sie gelten längstens, bis die Einhaltung der Maßnahmen nach diesem Infektionsschutzkonzept vom Verwiesenen eingehalten werden und darüber hinaus nur auf Weisung durch den für den Gottesdienst verantwortlichen Pfarrer.
Das bei den Gottesdiensten anwesende Kirchenpersonal wird in das Infektionsschutzkonzept eingewiesen und dazu angehalten, ihm Folge leisten und zur Verwirklichung der in ihm genannten Maßnahmen hinzuwirken.
Aus dem Kirchenpersonal wird eine für das Infektionsschutzkonzept und dessen Umsetzung verantwortliche Person ernannt, so der für den Gottesdienst zuständige Pfarrer eine Vertretung zur Umsetzung bedarf.
Das Infektionsschutzkonzept muss in der Örtlichkeit des Gottesdienstes ausliegen. Das Informationsblatt für die Behörden muss dem Infektionsschutzkonzept vor Beginn des Gottesdienstes vollständig ausgefüllt beiliegen.

Kurzübersicht der Maßnahmen

Hygiene:

  • Desinfektionsmittel, Einmalhandtücher, Mülleimer und piktografische Desinfektionsanleitung für Hände an Eingangstüren und vor den Toiletten
  • keine Essen und Trinken innerhalb des Kirchengebäudes, keine Abendmahlsmesse
  • geöffnete Zugangstüren
  • vorherige rechtzeitige Desinfektion von Klinken, Handläufen, Mikrophon, Pult, Wasserhähnen, Toilettenbrillen und Spülungen, Halterungen zum Festhalten sowie von Kugelschreibern
  • Nies- und Hustenetiquette wird durch Aushänge eingefordert

Abstandsregel:

  • 1,5 Meter Markierungen vor den Zugängen bei größerem Besucherandrang
  • Sitzplan und Sitzplatzmarkierung im Kirchengebäude
  • durch Kirchenpersonal kontrollierter Zugang und freihalten von Gängen
  • das Kirchenpersonal achtet auf die allgemeine Einhaltung des 1,5 Meter Abstandes

Infektionsschutz:

  • qualifizierte (medizinische) Mund- und Nasenbedeckung (Atemwegsschutz) für alle Personen während des Gottesdienstes mit Ausnahme der Redner im Altarbereich, Orgel oder Sakristei
  • qualifizierte (medizinische) Mund- und Nasenbedeckung werden bei Notwendigkeit in den Eingangsbereichen zur Verwendung vorgehalten
  • kein Händeschütteln oder sonstige Handreichungen durch das Kirchenpersonal; in Ausnahmen durch Handschuhe/Handbedeckungen möglich; kein allgemeiner persönlicher Kontakt während des Gottesdienstes (innerhalb des Kirchengebäudes)
  • Kollekte wird mit Abstellkörben in den Zugangsbereichen gesammelt; sie werden durch dieselbe Person aufgestellt und abgeräumt
  • Abweisung von atemwegserkrankten Besuchern oder Besuchern mit Erkältungssymptomen und entsprechender Hinweis vor dem Eintreten in das Kirchengebäude sowie Ankündigung der Beschränkung durch vorherige Veröffentlichung
  • Kirchenpersonal überwacht bei Eintritt die Einhaltung der Maßnahmen und gewährleistet die Hygienemöglichkeiten; das Kirchenpersonal weist die Besucher vor Eintreten auf die Maßnahmen hin
  • unmittelbar vor dem eigentlichen Beginn des Gottesdienstes werden die Maßnahmen zur Handhygiene, dem Tragen von einer qualifizierten (medizinischen) Mund-Nasen-Bedeckung, Verbot des Essens und Trinkens, der Abstandsregel und der Eintragung in der Besucherliste durch die Lautsprecheranlage den Besuchern verkündet
  • das Kirchenpersonal achtet auf die Einhaltung der Maßnahmen auch während des Gottesdienstes

Infektionskettenverfolgung:

  • ausreichende Listen mit Vorname, Nachname, Anschrift und Telefonnummer der Besucher und des Kirchenpersonals in den Zugangsbereichen des Kirchengebäudes (auf den Datenschutz ist zu achten, in dem die vorherigen Eintragungen verdeckt werden) oder in Form von personalisierten Karten
  • Kirchenpersonal muss gesondert erfasst/markiert werden( durch Dienstplan gewährleistet)

Teilnehmerbegrenzung:

  • Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts für den Ilm-Kreis der letzten 7 Tage vor dem Gottesdienst bestimmt die maximal mögliche Anzahl an Teilnehmern
  • bei bis zu 200 7-Tage-Inzidenz 50 Personen
    bei bis zu 300 7-Tage-Inzidenz 25 Personen
    ab 300 und mehr 7-Tage-Inzidenz 10 Personen

Allgemein:

  • das Kirchenpersonal erhält Hausrecht für die Zeit des Gottesdienstes
  • Einweisung des Kirchenpersonals in das Hygiene-, Abstandsregel-, Infektionsschutz- und Infektionskettenverfolgungskonzept durch die für das Konzept vor Ort verantwortliche Person
  • Kopie des Infektionsschutzkonzepts muss vor Ort ausliegen oder für die Behörden unmittelbar erreichbar sein
  • die Behördeninformation (Anlage) muss vor dem Beginn des Gottesdienstes dem Infektionsschutzkonzept vollständig ausgefüllt beiliegen

Arnstadt, 10.03.2021