Mit Kirchenmusik von Puccini und Bizet wird Jubiläum begangen
Schon im Januar hat der Bachchor Arnstadt in einem festlichen Gottesdienst daran gedacht, dass im Jahr 1934 der 1925 gegründete “Arnstädter Kirchengesangsverein” zum “Bachchor Arnstadt” umbenannt wurde und diesen Namen nun seit 80 Jahren trägt.
Aus diesem Anlass hat Kantor Jörg Reddin einmal die vielen Werke Johann Sebastian Bachs bewußt außer Acht gelassen und geschaut, was bisher an Kirchenmusik in Arnstadt noch nicht aufgeführt wurde. In der Geschichte des Bachchores wurde in den vielen Jahren ein großes Repertoire entwickelt, welches neben allen großen Oratorien und Kantaten Johann Sebastian Bachs ebenso große Oratorien von Mendelssohn sowie seine 2. Sinfonie „Lobgesang“, Brahms-Requiem, Haydn-Schöpfung und vieles mehr umfasst und zur Aufführung gebracht wurde.
Nun soll am kommenden Sonntag, dem 31. August, um 17 Uhr in der Bachkirche Arnstadt eine Arnstädter Erstaufführung mit der „Messa di Gloria“ von Giaccomo Puccini sowie dem „Te Deum“ von Georges Bizet noch nicht aufgeführte Musik in den Kirchen Arnstadts zum Leben erwecken. Die Komponisten haben diese Werke jeweils im Alter von 20 Jahren geschrieben, was dann wiederum die Brücke nach Arnstadt schlägt, denn Johann Sebastian Bach wirkte in Arnstadt genau in diesem jungen Alter.
Die Solistenpartien werden Sonja Adam (Sopran) und Ralf Grobe (Bass) aus Hamburg und der Leipziger Tenor André Khamasmie übernehmen.
Das Solisten-Männerquartett „Fracksausen“ wird bei der Aufführung nicht nur aus alter Verbundenheit die Männerstimmen des Bachchores unterstützen, sondern hat selbst noch ein kleines Geburtstagsständchen vorbereitet.
Als Orchester konnte die Thüringen Philharmonie Gotha gewonnen werden.
Die Gesamtleitung hat Jörg Reddin.
Eintrittskarten für Kategorie I: 15 Euro (12 Euro ermäßigt) und für Kategorie II (mit eingeschränkter Sicht): 9 Euro (6 Euro ermäßigt) sind im Vorverkauf bis zum Konzerttag um 12 Uhr bei der Tourist-Info erhältlich.
Für Schüler ist der Eintritt zu den Konzerten frei.
Ermäßigungsberechtigt sind: Studenten, Auszubildende, Zivis, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte.
Die Kirche und Abendkasse öffnet um 16.15 Uhr.