Gemeindekirchenratswahl – Sie haben die Wahl
Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen.
Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder wählen die Mitglieder für eine Amtszeit von 6 Jahren.
Dazu können alle wahlberechtigten Gemeindeglieder Vorschläge beim Gemeindekirchenrat einreichen. Um einen Kandidaten vorzuschlagen, benötigen Sie fünf Unterschriften von Wahlberechtigten, die diesen Vorschlag unterstützen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular, das Sie hier mit einem Klick auf den Button herunterladen können.
In Vorbereitung auf die GKR-Wahl 2025 wurde immer deutlicher, dass der Ausschlussgrund „kirchenfeindlich“ einer Neubeschreibung bedarf. Dies ist in § 6 Abs. 2 Nr. 3 GKR-GAV erfolgt.
Den Gemeindekirchenräten wird zusätzlich ein Arbeitspapier „Warum Mitglieder der AfD nicht Mitglieder im Gemeindekirchenrat sein können„ zur Verfügung gestellt.
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